Schuljahr 2025/26

Liebe Eltern,

mein Name ist Sabine Weissensteiner, und ich darf seit diesem Schuljahr die Verantwortung für die Volksschule Buchkirchen als provisorische Leiterin übernehmen.

Wir sind sehr gut in das neue Schuljahr gestartet: Die Kinder sind mit Freude und Neugier ins Schulhaus gekommen und haben sich schnell eingelebt. Unser engagiertes Team setzt sich mit viel Herzblut für einen gelungenen Schulalltag ein, und auch die ersten Begegnungen und Gespräche mit Ihnen als Eltern waren von Offenheit und Vertrauen geprägt – das freut mich ganz besonders.

Ich blicke voller Zuversicht auf das kommende Schuljahr und freue mich auf eine gute und wertschätzende Zusammenarbeit mit Ihnen – im Sinne unserer Kinder.

Auf ein erfolgreiches, fröhliches und gemeinschaftliches Schuljahr!

Mit herzlichen Grüßen
Sabine Weissensteiner




SCHULEINSCHREIBUNG 2026/27

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

für Ihr Kind, das zwischen 2.9.2019 und 1.9.2020 geboren ist, beginnt die allgemeine Schulpflicht mit 1.9.2026.

Im Rahmen der Schuleinschreibung wird es zwei Termine geben:

In einem ersten Schritt werden die Daten Ihres Kindes im Zuge der administrativen Schülereinschreibung registriert. Dazu ersuche ich Sie, die beigelegten Formulare auszufüllen und im Kuvert gemeinsam mit den Kopien von folgenden Dokumenten

  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, gegebenenfalls Mutter-Kind-Pass
  • Bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt
  • Bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument
  • Impfnachweise (Kopien)
  • Sozialversicherungsnummer des Kindes (Kopie der Versicherungskarte)
  • Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen (z.B. Taufurkunde)

bis spätestens 28. November 2025 in den Postkasten der Volksschule einzuwerfen, per Post zu schicken oder der Schule elektronisch über die oben genannte Mailadresse zukommen zu lassen. Sollten bereits Geschwisterkinder bei uns zur Schule gehen, können Sie die Unterlagen auch gerne dem Geschwisterkind mitgeben.

Für diesen Teil der Schuleinschreibung ist es nicht erforderlich persönlich in die Schule zu kommen. Sollten sich jedoch für Sie Fragen ergeben, können Sie sich gerne telefonisch melden.

Den zweiten Teil bildet die pädagogische Einschreibung. Dafür werden die Kinder gemeinsam mit Ihnen verpflichtend Ende Februar/Anfang März zu uns in die Schule eingeladen. Sie erhalten dazu ein gesondertes Schreiben mit Terminvorgaben. Wir bereiten für diesen Tag verschiedene Stationen vor.

Bitte beachten Sie: Die Einschreibung muss unbedingt in der Sprengelschule (in Ihrem Fall also in der VS Buchkirchen) stattfinden, selbst dann, wenn Ihr Kind ab Herbst z.B. wegen Umzug eine andere Schule besuchen sollte.

Ich möchte außerdem auf folgenden Absatz im Schulpflichtgesetz hinweisen:

§ 2 Abs. 2 Schulpflichtgesetz

Wenn die Geburt des Kindes vor dem gemäß dem Mutter-Kind-Pass als Tag der Geburt festgestellten Tag erfolgte, dann tritt für die Bestimmung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht auf Wunsch der Erziehungsberechtigten dieser Tag an die Stelle des Tages der Geburt. Ein derartiger Wunsch ist im Zuge der Schülereinschreibung

(§ 6 Abs. 1) unter gleichzeitiger Vorlage des Mutter-Kind-Passes vorzubringen.

Wir freuen uns auf ein gegenseitiges Kennenlernen!

Mit freundlichen Grüßen

VD Sabine Weissensteiner

Leitung der VS Buchkirchen

Elektronisch unterfertigt



ELTERNHALTESTELLE


Beim Abholen der Kinder warten Sie bitte vor dem Schulhaus, danke !

Vor dem Schulhaus und im gesamten Schulareal besteht Rauchverbot.

Nähe RAIKA, in der Bäckergasse und Parkplatz Nähe Betreubares Wohnen stehen Parkplätze im Zuge der Elternhaltestellen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese !

Die Busspur vor der Schule ist freizuhalten.

VS Buchkirchen 4611 Buchkirchen Schulstr. 2
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